Verordnung über den Betrieb von unbemannten Heißluftballonen
(sog. „Himmelslaternen“)
Liebe Kameradinnen und Kameraden,
anliegend übersenden wir Ihnen die am 30.04.2009 im Niedersächsischen Gesetz- und
Verordnungsblatt (Nds. GVBl) Nr. 9/2009 auf Seite 151 veröffentlichte Verordnung des
Nds. Ministeriums für Inneres, Sport und Integration vom 22.04.2009 über den Betrieb von
unbemannten Heißluftballonen (sog. „Himmelslaternen) zur Kenntnisnahme und ggf. Weiterleitung
an interessierte Kameradinnen und Kameraden.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Im Auftrage
gez. Maik Buchheister
(LFV-Referent)