Hinweise der Wasserschutzpolizei zu Badeverboten an der Elbe

Pressemitteilung der Polizeiinspektion Lüneburg vom 26. Juni 2020:

++ Bade- und Schwimmverbote ++ (Warn-) Hinweise der Wasserschutzpolizei zum Verhalten im Bereich von Elbe und Elbe-Seiten-Kanal (ESK)/Bundeswasserstraße ++

Bei aktuell steigenden Temperaturen bis zu 30 Grad Celsius wird es wohl auch in diesem Jahr wieder einige übermütige Schwimmer, Badegäste und Brückenspringer im Bereich der Bundeswasserstraßen – Elbe und Elbe-Seitenkanal (ESK) in unserer Region geben. Zum Schutz von Leib und Leben mahnt die Polizei gerade jetzt zu umsichtigen Verhalten und gibt dazu einige rechtliche Hinweise, damit das vermeintliche Schwimmvergnügen nicht zum “Reinfall” wird:

Das Baden in Bundeswasserstraßen fällt grundsätzlich unter den Gemeingebrauch und ist nicht verboten. Dennoch stellt es, auch wenn niedrige Wasserstände anderes vermuten lassen, ein gegebenenfalls gefährliches Verhalten dar. Insbesondere tückische Strömungen im Bereich der Elbe (auch und gerade innerhalb der Buhnen) und die Berufsschifffahrt auf dem ESK mit teilweise eingeschränktem Sichtfeld stellen für Schwimmer und Badende ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotential da, so dass die Polizei in der Vergangenheit desöfteren mahnende Worte aussprechen musste.

Parallel gibt es an Elbe und Elbe-Seiten-Kanal (Bundeswasserstraßen) diverse Bereiche, in denen das Baden oder Schwimmen verboten ist. Gemäß des Paragraphen 8.10 Binnenschifffahrtsstraßenordnung besteht u.a. im Bereich von Schleusen und Häfen, aber auch bis 100 m vor und hinter Brücken ein Badeverbot. Neben dem entsprechenden Platzverweis, kann diese Ordnungswidrigkeit nach dem für die Wasserstraßen gültigen Buß- und Verwarnungsgeldkatalog (BVKatBinSee) mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro bzw. mit einem Bußgeld zwischen 50 bis zu 200 Euro geahndet werden

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang diese Regeln und verweist parallel auf die Hinweise des DLRG zum Baden/Schwimmen in offenen Gewässern:

1) Nur an bewachten Badestellen schwimmen gehen und die
Warnhinweise beachten.
2) Eltern sollten kleine Kinder am und im Wasser nie aus den Augen
lassen und immer in Griffweite bleiben.
3) Kinder nie alleine schwimmen lassen.
4) Die eigene Leistungsfähigkeit kritisch einschätzen; nicht
übermütig werden.
5) Unbekannte Gewässer bergen Gefahren. Erkundigen Sie sich vor
dem Bad bei einheimischen Fachleuten über besondere Gefahren
und die örtlichen Notrufmöglichkeiten.
6) Auch nach mehreren warmen Tagen ist zurzeit nur die
Wasseroberfläche angenehm warm. Tiefe Gewässer wie Baggerseen
sind immer noch kalt. Das kann zu Unterkühlung und Krämpfen
führen und lebensgefährlich werden.
7) Nie in unbekannte Gewässer springen. Nur an ausgewiesenen
Sprungbereichen ins Wasser springen. Kopfsprünge im Ufer- und
Flachwasserbereich können lebensgefährlich sein oder schwerste
dauerhafte Schäden nach sich ziehen.
8) Luftmatratzen, Schlauchboote und Gummitiere sind gefährliches
Spielzeug und können leicht abgetrieben werden. Hier ist also
erhöhte Vorsicht geboten.

Archivfoto Feuerwehr Bleckede aus dem Jahr 2015

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