„Feuerwehrführerschein“ – Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im Bundesrat

McAllister: „Gut für Feuerwehren, Kommunen, Ehrenamt – Feuerwehrführerschein bis 7,5 Tonnen kommt“

HANNOVER / BERLIN. Der Bundesrat hat heute dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zur Erweiterung des sogenannten Feuerwehrführerscheins zugestimmt. Durch die geplante Änderung des Gesetzes können künftig auch Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden. Voraussetzung dafür ist eine Einweisung und eine praktische Prüfung.

„Bereits im Sommer 2010 hatte Niedersachsen zusammen mit Bayern und Sachsen diese für die Feuerwehren und Kommunen so wichtige Änderung auf den Weg gebracht“, sagte Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister.

Der Beschluss des Bundesrates unterstützt das ehrenamtliche Engagement und hilft zudem bei der finanziellen Entlastung der Kommunen. Dem befürchteten Mangel an genügend Fahrern kann nunmehr besser entgegengetreten werden.

Seit 1999 gilt aufgrund EU-Rechts der PKW-Führerschein Klasse B nur noch für Fahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Eine Vielzahl von Einsatzfahrzeugen kann seitdem nicht mehr mit dem PKW-Führerschein gefahren werden. In Niedersachsen dürfen seit Anfang März 2010 Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen mit dem sogenannten Feuerwehrführerschein gefahren werden.

Ministerpräsident David McAllister betonte: „Nunmehr wird die Lücke zwischen 4,75 und 7,5 Tonnen geschlossen und der Status des alten Führerscheins Klasse 3 wieder hergestellt. Das ist sinnvoll.“

Sobald der Gesetzesentwurf den Bundestag passiert hat, wird die Umsetzung in Landesrecht erfolgen. Die Freiwilligen Feuerwehren, die anerkannten Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk und die Einheiten des Katastrophenschutzes können nunmehr in ausreichender Zahl ihre ehrenamtlich tätigen Mitglieder unbürokratisch intern ausbilden und prüfen. Die Erweiterung des PKW-Führerscheins B zu einer Fahrerlaubnis der Klasse C 1 für Kleinlastkraftwagen bis 7,5 Tonnen wird nicht mehr erforderlich sein.


Bericht: Matthias Sickert, Nds. Staatskanzlei

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