Landespresseseminar in Lüneburg

Aus ganz Niedersachsen kamen am vergangenen Wochenende die Kreispressewarte und Sprecher der Freiwilligen Feuerwehren nach Lüneburg. Dieses jährlich in einem anderen Landkreis stattfindende Fortbildungsseminar dient der Aus- und Weiterbildung im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Organisiert haben das Wochenende die Kreispresswarte der Kreisfeuerwehr Lüneburg. Nachdem Stadtbrandmeister Matthias Kleps die Teilnehmer
am Samstagvormittag im Feuerwehrhaus begrüßt und ihnen das Konzept und die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Lüneburg vorgestellt hatte ging es auch gleich in den fachlichen Teil des Seminars. Die Pressesprecher der Lüneburger Feuerwehr, Markus Peisker und Daniel Roemer erläuterten das Modell der Öffentlichkeitsarbeit im Lüneburger Stadtgebiet.
Anschließend wurde die rechtliche Seite der Pressearbeit im Feuerwehrdienst durchleuchtet. Der Herausgeber des Feuerwehrmagazins, Horst-Dieter Scholz, informierte über Neuigkeiten aus dem zuständigen Innenministerium. Nach einem Besuch der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Scharnebeck konnten die Teilnehmer unerwarteter Weise den Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes Dr. h.c. Ralf Ackermann begrüßen. Er informierte sich über den Stand dieses für die Feuerwehr doch sehr wichtigen Fachbereiches und nahm auch einige Anregungen und Verbesserungswünsche mit nach Berlin.


Am Nachmittag stand die Einsatzfotografie auf dem Programm. Hier konnten die Anwesenden ihre Kenntnisse in der „Blaulicht-Fotografie“ vertiefen.
Am Sonntagvormittag wurden die Feuerwehrleute durch einen freiberuflichen Pressefotografen und Kameramann auf die Probleme und Schwierigkeiten der Presse bei Einsätzen hingewiesen. Gleichzeitig schulte er die Teilnehmer im Verhalten und Auftreten vor einer Fernsehkamera.
Das Resümee von allen: „Eine gelungene Weiterbildung“.

Bild1: „Fachsimpeln“ mit dem Maschinisten des Gelenkmastfahrzeuges
Bild2: Die Teilnehmer des Fachseminars (der Web-Admin aus Bleckede durfte auch teilnehmen ;-)

Alfred Schmidt, Stellv. KPW

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